Kaysers Consilium GmbH
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Ab dem 01.04.2022 werden Kliniken sanktioniert, wenn sie bei invasiv beatmeten Patienten den Beatmungsstatus nicht regelkonform erhoben haben.
Die B-BEP-Abschlagsvereinbarung für verlegte Patienten, der OPS-Kode 1-717 (Feststellungsuntersuchung des Entwöhnungspotentials) und die Vorgaben des §301 SGB V geben das Prozedere rund um die verpflichtenden Feststellunguntersuchungen vor. Diese Kodes müssen unter bestimmten Voraussetzungen bereits während des stationären Aufenthaltes erhoben werden – ansonsten resultieren Abschläge.
Das für diese Zwecke von der Selbstverwaltung und dem BfArM entwickelte Konstrukt wurde in der Vergangenheit mehrfach überarbeitet, angepasst und korrigiert. Leider widersprechen sich teilweise die Inhalte der OPS-Kodes 2022, die Kodierrichtlinien, die FPV 2022 sowie die B-BEP-Abschlagsvereinbarung. Das Thema ist deshalb ausgesprochen komplex und alles andere als selbsterklärend, wirft mannigfaltige Fragen rund um die Auslegung der Regelungen auf und lässt zahlreiche Interpretationsspielräume zu.
In unserem neuen halbtägigen Seminar geben wir Ihnen einen aktuellen Gesamtüberblick über die Themen Beatmung und Weaning im aG-DRG-System und informieren Sie in kompakter Form über die Inhalte und Auswirkungen der B-BEP-Abschlagsvereinbarung sowie der damit verbundenen Fragestellungen.
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