Kaysers Consilium GmbH
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Das Jahr 2022 wird nach der Bundestagswahl und nach der Corona-Krise neue Herausforderungen an Krankenhäuser stellen, die bereits heute absehbar sind.
Das MDK-Reformgesetz wird mit aller Konsequenz so durchgesetzt, wie es ursprünglich vorgesehen war. Dazu gehören neben der Umsetzung der Strafzahlungen für Kliniken unter anderem die Prüfquotenberechnung, die verpflichtenden Erörterungsverfahren und die Prüfungen der OPS-Komplexkodes als verpflichtender Beleg für deren Abrechenbarkeit. Dazu gibt es naturgemäß bislang wenig Erfahrungswerte und juristische Einschätzungen, die sich aus Gesetzeskommentaren oder Urteilen ableiten lassen.
Da die Schiedsstelle nach §18a Abs. 6 KHG am 22.06.2021 das Nähere zum Prüfverfahren nach §275c festgesetzt hat, steht nunmehr verbindlich fest, dass ab dem 01.01.2022 das Erörterungsverfahren nach MD-Prüfung eingeführt wird und die Regelungen zur Verrechnung und zur „einmaligen Krankenhausabrechnung“ zum Tragen kommen.
Durch die Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen zur PrüfvV haben sich in den letzten beiden Jahren bereits zahlreiche Fragen und Probleme ergeben, die aus unserer Sicht unbeantwortet bzw. offen sind.
Deshalb wollen wir Ihnen an diesem Tag Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen präsentieren und gemeinsam mit den Fachleuten erste Erkenntnisse und Erfahrungen diskutieren.
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