Kaysers Consilium GmbH
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Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und die Pflegepersonal-Untergrenzenverordnung (PpUGV) werden ab dem Jahr 2019 erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen und die Prozesse in den Kliniken haben.
Die in den letzten Jahren eingeführten Zusatzentgelte für PKMS und Pflegegrade sowie die Etablierung pflegespezifischer DRG-Splits haben zwar zu einer Verbesserung der Abbildung pflegerischer Leistungen im Fallpauschalensystem beigetragen. Sie haben aber auch zu einem erheblichen Mehraufwand in Dokumentation und Administration inklusive zahlreicher MDK-Prüfungen geführt.
Zur Lösung des eigentlichen Grundproblems, dem Mangel an Pflegepersonal und der Überlastung der Mitarbeiter im Pflegedienst, konnten diese Anpassungen jedoch nicht beitragen.
Ab 2019 und in den Folgejahren soll nun vieles anders werden: Die PpUGV ist beschlossen und für vier Fachabteilungen sind Pflegepersonaluntergrenzen bereits im Jahr 2019 definiert. Vorgaben für weitere zwei Fachabteilungen werden 2020 folgen.
Ab 2020 wird dann auf der Basis des PpSG die Krankenhausvergütung auf eine Kombination von DRG-Fallpauschalen/Zusatzentgelten und einem krankenhausindividuellen Pflegepersonal-Budget umgestellt.
Dieses Vorhaben stellt eine grundlegende Abkehr vom bisherigen berufsgruppenübergreifenden Ansatz des DRG-Systems dar. Es wird zu tiefgreifenden Veränderungen auf allen Ebenen der Leistungsdokumentation und –abrechnung führen.
Die beabsichtigte „krankenhausindividuelle Kostenerstattung“ im Sinne eines Selbstkostendeckungsprinzips bedeutet allerdings keinen Freifahrtschein für die Pflegedokumentation. Die Pflege hat ihr Leistungsspektrum und den damit verbundenen Aufwand als Grundlage für die Kostenerstattung zukünftig eigenverantwortlich und umfassend abzubilden.
Mit Umsetzung der PpUGV für vier Fachbereiche sind die Krankenhäuser bereits 2019 in der Nachweispflicht, die festgelegten Personaluntergrenzen einzuhalten. Dies erfordert ein gezieltes Pflege-Personalcontrolling in der Steuerung des Personaleinsatzes und zur Vermeidung von Sanktionen.
Aus diesen neuen Herausforderungen resultiert ein erheblicher Schulungs- und Informationsbedarf für die Mitarbeiter des Pflegedienstes auf allen Hierarchieebenen.
Bestehende Dokumentations- und Organisationsprobleme müssen erkannt und benannt werden. Notwendige Veränderungen sind vorzubereiten und einzuleiten. Für jede einzelne Klinik müssen die relevanten Themenkomplexe konkretisiert und die Mitarbeiter/-innen in der Praxis adäquat eingebunden werden. Die Implementierung eines Pflegepersonalcontrollings ist bereits in 2019 ein wesentlicher Bestandteil, um den gesetzlichen Vorgaben in der täglichen Praxis gerecht zu werden.
Nach Ihren Zeitvorgaben und Wünschen können wir nach Rücksprache hausspezifische Schulungen anbieten. Auf Basis einer derart konzipierten Veranstaltung besteht die Möglichkeit, vorhandene Fehler und Unzulänglichkeiten aufzudecken und direkt vor Ort zu diskutieren. Ergebnisse, Konsequenzen und Hinweise für die Praxis, die aus unseren Analysen hervorgegangen sind, fließen in die Präsentation ein.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!
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