Aus 22 werden 69 Hybrid-DRGs! – Jetzt auch für die Kardiologie und Gefäßchirurgie
Halbtägiges Seminar am 10. Dezember 2025 – Einfach erklärt in 3 Stunden!
Achtung: Inhalte werden tagesaktuell angepasst werden
Zum 01.01.2026 sollen sich die Hybrid-DRGs in Deutschland deutlich erweitern. Statt ca. 450.000 Patienten (2025) werden ab 2026 ca. 1 Millionen Patienten aus deutschen Krankenhäusern mit dieser seit 2024 neuen Abrechnungsform abgerechnet. Zusätzlich können seit 2 Jahren auch zugelassene Vertragsarztpraxen und MVZ ihre Operationen so abrechnen.
Ob und in welchem Ausmaß sich bekannte Hybrid-DRGs verändern (durch neu ausgewählte bzw. gestrichene OPS-Kodes, Alter, Komorbiditäten, Kontextfaktoren etc.) und wann bzw. wie neue Hybrid-DRGs angesteuert werden, können wir für alle Hybrid-DRGs analysieren und praxisnah mit Original-Krankenhausdaten präsentieren.
Ebenfalls von sehr großem Interesse sind die erheblichen Auswirkungen, die durch die geplante Einbeziehung der 2-Belegungstag-Fälle (3 Kalendertage = 2 Übernachtungen) in die Abrechnung der Hybrid-DRGs entstehen werden!
Zudem treten immer wieder inhaltliche, organisatorische und abrechnungsrelevante Probleme und Fragen auf, die durch die Anwendung dieser Abrechnungsform in der Vergangenheit entstanden sind und wir ebenfalls in diesem Seminar thematisieren:
- Wann beginnen die Leistungen für eine Hybrid-DRG?
- Was darf ich bis zur Indikationsstellung noch ambulant abrechnen?
- Welche Leistungserbringer rechnen wann mit wem wie ab?
- Welche Leistungen sind in der Hybrid-DRG enthalten? Welche nicht?
- Wie werden die Leistungen der Hybrid-DRG vergütet?
- Abrechnungsbestimmungen wie die Fallzusammenführung bei Komplikationen gibt es bislang nicht: Wie stellen sich solche Fälle in der Praxis dar?
Weiterhin gibt es eine deutliche Erweiterung des Kataloges zum 01. Januar 2026, in dem u. a. auch internistische, kardiologische und angiologische Prozeduren enthalten sind. Wir stellen Ihnen diese OPS/ICD-Konstellationen vor und erläutern, wann diese abzurechnen sind – und wann nicht.
Tagesaktuell schildern wir Ihnen die gesetzlichen Regelungen sowie die Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner. Was an diesem Tag bereits bekannt ist, wird auch in Simulationsrechnungen präsentiert. Was ggf. später kommen sollte, liefern wir unaufgefordert nach!
Sie erhalten in diesem Fall dann von uns die aktualisierte und überarbeitete Datei.
Dieses Seminar soll den Teilnehmer/-innen helfen, den komplexen Sachverhalt zu verstehen, um somit für hausinterne Schulungen vorbereitet zu sein: dazu zählt auch die Weitergabe der Informationen sowie die Schulung der eigenen Mitarbeiter/-innen.
Inhalte:
Sektorengleiche Abrechnung nach §115f SGB V (Hybrid-DRGs)
- Die neuen Hybrid-DRGs 2026:
- In welchen Bereichen gibt es neue Hybrid-DRGs? z. B. Kardiologie und Angiologie
- Wo ändern sich bei bekannten Hybrid-DRGs die Inhalte? Konsequenzen?
- Was will der Gesetzgeber? Konsequenzen aus dem neuen Katalog 2026?
- Förderung der Ambulantisierung durch die Hybrid-DRGs
- Der neue Katalog im Vergleich zu den 1-2-BT-DRGs/vollstationären DRGs
- Abrechnungsregeln der Hybrid-Fallpauschalen: Was ändert sich 2026?
- Ausschluss der Abrechnung bei VWD und bestimmten PCCL-Werten
- Ansteuerung von Hybrid-DRGs:
- Ein OPS reicht nicht! Bedeutung von Haupt- und Nebendiagnosen, OPS und VWD
- Demonstration mit Hilfe der Definitionshandbücher
- Fallbeispiele aus den Groupern 2025/2026
- Gemeinsamkeiten/Unterschiede der AOP- und Hybrid-Kontextfaktoren:
- Was ist neu? Was ist anders? Worauf ist zu achten?
- Kontextfaktor Komorbidität über den PCCL/ Pflegegrade/ „Pflegediagnosen“
- Änderungen bei den bösartigen Neubildungen
- Auswirkung auf das Spektrum der Fachabteilungen:
Simulation an Beispielkrankenhäusern (Erlösveränderungen) - Abrechnung vor und nach einer Hybrid-DRG-Leistung:
Ändert sich etwas?

Wir bieten Ihnen an:
990,00 Euro
zzgl. 19% Umsatzsteuer
Wichtiger Hinweis:
Sollte Ihr Krankenhaus eine individuelle DRG-Update Schulung 2025/2026 bei uns gebucht haben, wurden Ihnen die Zugangsdaten zum Video schon per E-Mail zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Medizincontrolling.